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Entweder handelt es sich bei der Religionsfreiheit um ein bloßes Toleranzgebot oder es handelt sich um ein Menschenrecht. Toleranz ist die bloße Duldung oder Hinnahme eines Denkens oder Verhaltens, das man aus intellektuellen, moralischen oder ästhetischen Gründen eigentlich missbilligt, aber im Hinblick auf wichtigere Interessen, vor allem im Interesse des öffentlichen Friedens hinnimmt. Religionsfreiheit als Toleranzgebot dient dem öffentlichen Interesse an einem friedlichen Zusammenleben in der Gesellschaft und muss deshalb auch nur soweit gewährt werden, wie dieses gefährdet ist. Anders liegen die Dinge, wenn es sich bei der Religionsfreiheit um ein Menschenrecht handeln sollte. Denn Menschenrechte dienen dem Schutz des einzelnen Individuums um seiner selbst willen. Nicht das öffentliche Interesse entscheidet über den Inhalt eines Menschenrechts, sondern die fundamentalen Bedürfnisse des Individuums in seiner Eigenschaft als Mensch. Menschenrechte dienen dem Schutz der Minderheit vor der Mehrheit und nicht, wie das Toleranzgebot, dem Schutz der Mehrheit vor der Minderheit. Ob Religionsfreiheit ein Toleranzgebot oder ein Menschenrecht ist, hängt davon ab, was Religion eigentlich ist. Diesen Fragen geht das Buch nach.
Nachfolgend finden Sie die Gliederung des Buches.
Vorwort
1 Die Fragestellung
2 Religionsfreiheit - Toleranzprinzip oder Menschenrecht?
3 Das Kriterium der Menschenrechte
4 Die Religion im Geflecht der Menschenrechte
5 Was ist Religion?
6 Die religiöse Option
7 Die a-religiöse Option
8 Was nicht Religion ist
9 Die Relevanz der Religionsfreiheit
10 Religion und Weltanschauung
11 Negative Religionsfreiheit
12 Die Zukunft der Religionsfreiheit
Literaturverzeichnis
Dokumente
Rechtsprechung